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Ein Rollstuhl steht auf einem Steg. Im Hintergrund segelt ein Boot.Ein Rollstuhl steht auf einem Steg. Im Hintergrund segelt ein Boot.

WENDEFÖRDERUNGFinanzielle Unterstützung für inklusive Segel-Projekte

Inklusion mit Segelsport in der Praxis umzusetzen benötigt neben Rat & Tat auch manchmal finanzielle Mittel. Inklusive Trainer:innen oder ehrenamtliche Helfer benötigen eine Aufwandsentschädigung. Steganlagen oder Clubhäuser sollen barrierearm umgebaut werden. Boote müssen umgebaut werden oder es steht die Anschaffung von Booten an, die für benachteiligte Menschen besonders gut geeignet sind. Oder eine karitative Einrichtung möchte sozial benachteiligten Kindern Segelaktivität in einer Segelschule ermöglichen, hat aber nicht ausreichend Mittel dafür. Der Bedarf ist vielfältig und Mittel sind häufig begrenzt. Auch öffentliche Fördermittel oder private Spender können vielleicht nicht die gesamte Finanzierungslücke decken. Hier helfen wir gerne.

Ein Junge sitzt im Rollstuhl. Ihm wird eine Hand gereicht. Er lacht.

Die TURNING POINT Stiftung fördert ausschließlich Projekte:

  • von Vereinen und gemeinnützigen Organisationen,
  • die benachteiligten Menschen zu Gute kommen,
  • die sich auf das inklusive Segeln beziehen,
  • deutschlandweit
Kinder und Trainer:innen stehen auf einem Steg. Sie lachen und recken die Hände hoch.

Einen Förderantrag stellen

Der Förderantrag kann direkt online ausgefüllt. Bitte senden Sie das Dokument mit allen Anlagen ausgedruckt per Post an die Geschäftsstelle der

TURNING POINT Stiftung
Handschuhsheimer Landstr. 44, 69121 Heidelberg
oder per Email an info@turningpoint-stiftung.com

Für Fragen bezüglich eines Förderantrages nutzen Sie gerne auch unser Kontaktformular.

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